Grundsätzlich Ja.
Im Jahresverlauf planen wir bei allen Meisterschulen Ferien- und Urlaubszeiten ein. Außerdem gibt es von unserer Seite keine Anwesenheitspflicht. Sollten Sie Förderungen durch das Amt für Aufstiegsförderung erhalten, verlangt dieses eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%.